Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

§ 1 - Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (1. BinSch-SportbootVermVAbweichV)

V. v. 14.06.2019 BAnz AT 24.06.2019 V1
Geltung ab 25.06.2019; FNA: 9501-53-1 Verkehrsordnung

§ 1 Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ist mit der sich aus der in dem Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgabe anzuwenden.

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Zitierungen von § 1 1. BinSch-SportbootVermVAbweichV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. BinSch-SportbootVermVAbweichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BinSch-SportbootVermVAbweichV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1. BinSch-SportbootVermVAbweichV (zu § 1) Abweichung zur Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung


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