Tools:
Update via:
Artikel 5 - Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (FixRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Vorbemerkung 1.3.1 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG und".
- 2.
- In Nummer 1410 werden in der Anmerkung die Wörter „freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen oder eine freiheitsentziehende Maßnahme bei einem Minderjährigen betreffen (§ 151 Nr. 6 und 7 FamFG)" durch die Wörter „eine Kindschaftssache nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG betreffen" ersetzt.
- 3.
- In Vorbemerkung 2 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „für eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen und eine freiheitsentziehende Maßnahme bei einem Minderjährigen (§ 151 Nr. 6 und 7 FamFG)" durch die Wörter „für Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FixRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FixRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 10 WEMoG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (BGBl. I S. 840 ) geändert worden ist, wird folgende Nummer 2016 angefügt: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13457/a223995.htm