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Artikel 6 - Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (FixRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Juni 2019 RVG § 42, § 51, Anlage 1

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 42 Absatz 1 Satz 1 und in § 51 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „über freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen" gestrichen.

2.
Die Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
In der Gliederung werden bei der Angabe zu Teil 6 Abschnitt 3 die Wörter „und in Unterbringungssachen" durch die Wörter „,bei Unterbringung und bei sonstigen Zwangsmaßnahmen" ersetzt.

b)
In der Überschrift zu Teil 6 Abschnitt 3 werden die Wörter „und in Unterbringungssachen" durch die Wörter „, bei Unterbringung und bei sonstigen Zwangsmaßnahmen" ersetzt.

c)
In Nummer 6300 werden im Gebührentatbestand die Wörter „über eine freiheitsentziehende Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FixRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FixRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2573), 63. den am 28. Juni 2019 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (BGBl. I S. 840 ), 64. den am 16. August 2019 in Kraft getretenen Artikel 10b des Gesetzes vom 9. August ...

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 10b AMVSÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (BGBl. I S. 840 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) In ...