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Zitierungen von § 8a eIDKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a eIDKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in eIDKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 eIDKG Kartenmuster; Seriennummer; Chip (vom 01.09.2021)
...  Zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 8a Absatz 1 Satz 1 dürfen auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen ...
§ 6 eIDKG Sachliche Zuständigkeit (vom 01.09.2021)
... auf ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät nach § 8a Absatz 1 Satz 1 sowie für die Auskunft nach § 8a Absatz 5 ist der Kartenhersteller ... in einem mobilen Endgerät nach § 8a Absatz 1 Satz 1 sowie für die Auskunft nach § 8a Absatz 5 ist der Kartenhersteller ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 3 EIdNwG Änderung des eID-Karte-Gesetzes (vom 22.08.2021)
...  b) Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 8a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät". ... „Zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 8a Absatz 1 Satz 1 dürfen auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen ... auf ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät nach § 8a Absatz 1 Satz 1 sowie für die Auskunft nach § 8a Absatz 5 ist der Kartenhersteller ... in einem mobilen Endgerät nach § 8a Absatz 1 Satz 1 sowie für die Auskunft nach § 8a Absatz 5 ist der Kartenhersteller zuständig." 5. Die Überschrift zu Abschnitt 2 ... mit einem mobilen Endgerät". 6. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Einrichtung des elektronischen ... 6. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „ § 8a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät  ...