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Schlussformel - Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften (eIDKGEG k.a.Abk.)
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 01.11.2019, nachträglich verschoben auf 01.11.2020, abweichend siehe Artikel 6
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Geltung ab 01.11.2019, nachträglich verschoben auf 01.11.2020, abweichend siehe Artikel 6
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer
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