Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung (BewachRVEV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2019 BGBl. I S. 882 (Nr. 23); Geltung ab 28.06.2019
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Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung über das Bewacherregister
Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Es verordnet auf Grund

-
des § 11b Absatz 9 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), der durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2666) neu gefasst worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,

-
des § 34a Absatz 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2666) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

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Artikel 1 Verordnung über das Bewacherregister


Artikel 1 ändert mWv. 28. Juni 2019 BewachRV

(gesamter Text siehe Bewacherregisterverordnung - BewachRV)

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Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 28. Juni 2019 BewachV § 8, § 22

Die Bewachungsverordnung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Nummer 3 wird die Angabe „§ 7 Nummer 4 bis 6" durch die Angabe „§ 7 Nummer 5 bis 7" ersetzt.

2.
In § 22 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „Satz 2 und Absatz 4" durch die Angabe „Satz 2 oder Absatz 4" ersetzt.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juni 2019.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Peter Altmaier



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