Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 5e - Bewachungsverordnung (BewachV)
neugefasst durch B. v. 10.07.2003 BGBl. I S. 1378; aufgehoben durch § 24 V. v. 03.05.2019 BGBl. I S. 692
Geltung ab 01.04.1996; FNA: 7104-7 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
|
Geltung ab 01.04.1996; FNA: 7104-7 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
|
§ 5e (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen G. v. 6. Dezember 2011 BGBl. I S. 2515 m.W.v. 1. April 2012
Anzeige
Frühere Fassungen von § 5e BewachV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2515 |
aktuell vorher | 22.01.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe vom 14.01.2009 BGBl. I S. 43 |
aktuell | vor 22.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5e BewachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5e BewachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 5 BQFGEG Änderung der Bewachungsverordnung
... 2009 (BGBl. I S. 43) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5e wird aufgehoben. 2. In § 5f Satz 2 werden die Wörter „§ 5e Absatz ... § 5e wird aufgehoben. 2. In § 5f Satz 2 werden die Wörter „§ 5e Absatz 2 und 3" durch die Wörter „§ 13c Absatz 3 der Gewerbeordnung" ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
V. v. 14.01.2009 BGBl. I S. 43
Artikel 1 BewGewEURLUV Änderung der Bewachungsverordnung
... 1b Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen § 5e Gebrauch der Niederlassungsfreiheit (1) Als Nachweise einer erforderlichen ... zuständige Behörde die Anzeige erstattende Person über ihr Wahlrecht nach § 5e Abs. 2 und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1347/a159431.htm