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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2019 aufgehoben
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§ 1 - Bewachungsverordnung (BewachV)
neugefasst durch B. v. 10.07.2003 BGBl. I S. 1378; aufgehoben durch § 24 V. v. 03.05.2019 BGBl. I S. 692
Geltung ab 01.04.1996; FNA: 7104-7 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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Geltung ab 01.04.1996; FNA: 7104-7 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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§ 1 Zweck
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen, die nach § 34a Absatz 1a Satz 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten sind, so zu befähigen, dass sie mit den entsprechenden Rechten, Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut sind, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung V. v. 1. Dezember 2016 BGBl. I S. 2692 m.W.v. 3. Dezember 2016
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Frühere Fassungen von § 1 BewachV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.12.2016 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung vom 01.12.2016 BGBl. I S. 2692 |
aktuell vorher | 13.03.2013 | Artikel 2a Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 04.03.2013 BGBl. I S. 362 |
aktuell | vor 13.03.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BewachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BewachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 2a BewGewSeeÄndG Folgeänderungen in Rechtsverordnungen (vom 13.03.2013)
... (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Nummer 4 wird die Angabe „§ 34a Abs. 1 Satz 4" durch die Wörter ...
Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung
V. v. 01.12.2016 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 BewachVÄndV Änderung der Bewachungsverordnung
... 2013 (BGBl. I S. 362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zweck Zweck der Unterrichtung ist ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zweck Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen, ... 9 Absatz 2" ersetzt. 15. In § 15 werden die Wörter „die in § 1 Abs. 2 aufgeführten Personen" durch die Wörter „Gewerbetreibende im Sinne des ...
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