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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (StromStBefNGB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856) wird hiermit bekannt gemacht, dass die zu dem vorbezeichneten Gesetz erforderlichen beihilferechtlichen Anzeigen bei der Europäischen Kommission am 27. Februar 2019 erfolgt sind. Das Gesetz ist damit in der Hauptsache und vorbehaltlich Artikel 7 Absatz 2 und 3 des Gesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft getreten.
Schlussformel
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Rißmann
Im Auftrag Rißmann
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