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§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (HanauAusbGlV k.a.Abk.)

V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 929 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 170
Geltung ab 12.07.2019 bis 01.08.2026; FNA: 806-22-8-13 Berufliche Bildung
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen



Die vom 1. Januar 2018 bis zum Ablauf des 31. Juli 2026 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses
der Zeichenakademie Hanau:
Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:
Abschlussprüfung als Goldschmied/
Goldschmiedin
Fachrichtung:
- Schmuck
Goldschmied und Goldschmiedin im
Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1
Nummer 11 „Gold- und Silberschmiede"
der Handwerksordnung
Fachrichtung:
- Schmuck
Abschlussprüfung als Silberschmied/
Silberschmiedin
Schwerpunkt:
- Metall
Silberschmied und Silberschmiedin im
Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1
Nummer 11 „Gold- und Silberschmiede"
der Handwerksordnung
Schwerpunkt:
- Metall
Abschlussprüfung als Edelsteinfasser/
Edelsteinfasserin
Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin






 

Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
vom 26.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 170

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HanauAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HanauAusbGlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 26.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 170
Artikel 1 HanauAusbGlVÄndV Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
... vom 4. Juli 2019 (BGBl. I S. 929) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „31. Juli 2023" durch die Angabe „31. Juli 2026" ersetzt. ...