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§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (HanauAusbGlV k.a.Abk.)
V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 929 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 170
Geltung ab 12.07.2019 bis 01.08.2026; FNA: 806-22-8-13 Berufliche Bildung
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Geltung ab 12.07.2019 bis 01.08.2026; FNA: 806-22-8-13 Berufliche Bildung
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Die vom 1. Januar 2018 bis zum Ablauf des 31. Juli 2026 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Zeichenakademie Hanau: | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird: |
Abschlussprüfung als Goldschmied/ Goldschmiedin Fachrichtung: - Schmuck | Goldschmied und Goldschmiedin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 11 „Gold- und Silberschmiede" der Handwerksordnung Fachrichtung: - Schmuck |
Abschlussprüfung als Silberschmied/ Silberschmiedin Schwerpunkt: - Metall | Silberschmied und Silberschmiedin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 11 „Gold- und Silberschmiede" der Handwerksordnung Schwerpunkt: - Metall |
Abschlussprüfung als Edelsteinfasser/ Edelsteinfasserin | Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 26. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 170 m.W.v. 1. Juli 2023
Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2023 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 26.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 170 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HanauAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HanauAusbGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 26.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 170
Artikel 1 HanauAusbGlVÄndV Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
... vom 4. Juli 2019 (BGBl. I S. 929) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „31. Juli 2023" durch die Angabe „31. Juli 2026" ersetzt. ...
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