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Änderung § 2 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 01.07.2023
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§ 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2023 geltenden Fassung | § 2 n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 26.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 170 |
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(Textabschnitt unverändert) § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. August 2023 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. August 2026 außer Kraft. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13484/al177931-0.htm