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Schlussformel - Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (DuABG k.a.Abk.)

G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1021 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 390
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 3
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil