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Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VgVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages:

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