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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (2. ArbMedVVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 18 Absatz 1 und 2 Nummer 4 und 5 sowie des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes, von denen § 18 Absatz 2 zuletzt durch Artikel 227 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2549) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Ergibt die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit oder die Tätigkeiten des oder der Beschäftigten mehrere Vorsorgeanlässe, soll die arbeitsmedizinische Vorsorge in einem Termin stattfinden." - b)
- In dem neuen Satz 3 wird das Wort „Sie" durch die Wörter „Arbeitsmedizinische Vorsorge" ersetzt.
- 2.
- Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen einfließen." - 3.
- Der Anhang wird wie folgt geändert:
- a)
- In Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i werden die Wörter „Kategorie 1 oder 2" durch die Wörter „Kategorie 1A oder 1B" ersetzt.
- b)
- Anhang Teil 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 4 Buchstabe c wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- bb)
- Folgende Nummer 5 wird angefügt:
- „5.
- Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird."
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Juli 2019.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil
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