§ 2 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1112 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 57
Geltung ab 01.07.2019; FNA: 2030-14-226 Beamte
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§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts


§ 2 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden der Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG A. v. 14. Februar 2024 BGBl. 2024 I Nr. 57 m.W.v. 1. April 2024

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Frühere Fassungen von § 2 DTAGÜbertrAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
vom 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 57
aktuell vorher 01.05.2021 (07.05.2021)Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
vom 21.04.2021 BGBl. I S. 871
aktuellvor 01.05.2021 (07.05.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 DTAGÜbertrAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DTAGÜbertrAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DTAGÜbertrAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
A. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 871
Artikel 1 DTAGÜbertrAnOÄA
... § 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 sowie in § 2 Absatz 1 und 2 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1112) werden jeweils die Wörter „Civil Servant ...

Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
A. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 57
Artikel 1 DTAGÜbertrAnOÄndAnO
... § 2 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1112), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 21. April 2021 (BGBl. I ...


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