Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Dritte Steinmetzarbeitsbedingungenverordnung (3. SteinmetzArbbV)

V. v. 29.08.2019 BAnz AT 30.08.2019 V1
Geltung ab 01.09.2019 bis 30.04.2021; FNA: 810-1-72-3 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Mai 2021 3. SteinmetzArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. September 2019 in Kraft und am 30. April 2021 außer Kraft.



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