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Zitierungen von § 1 Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KredAAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KredAAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 KredAAG
... die in § 1 Abs. 4 genannten Kredite übernimmt der Bund gegenüber den Kreditinstituten die ... Kredite übernimmt der Bund gegenüber den Kreditinstituten die Marktzinsen. § 1 Abs. 1 Satz 3 gilt ...
§ 3 KredAAG
... Kredite auf Antrag befristete Zinszuschüsse, sofern ihnen die Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zugegangen ist. Zinszuschüsse berechnen sich auf Jahresbasis nach dem ...
§ 5 KredAAG
... Kredite auf Antrag befristete Zinszuschüsse, sofern ihnen die Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zugegangen ist. § 3 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Kredite ...
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