Tools:
Update via:
Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (4. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
§ 9 Absatz 2 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 154 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe „70" durch die Angabe „75" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 wird die Angabe „140" durch die Angabe „150" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. KSKBeiratVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. KSKBeiratVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 19.08.2022 BGBl. I S. 1438
Artikel 1 5. KSKBeiratVÄndV
... bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. September 2019 (BGBl. I S. 1397 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 wird die Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13568/a228500.htm