Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung - Gedenkmünze „250. Geburtstag Alexander von Humboldt" (GMünzeHumboldt k.a.Abk.)

B. v. 28.08.2019 BGBl. I S. 1399 (Nr. 34)
Geltung ab 01.10.2019; FNA: 692-5-30 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „250. Geburtstag Alexander von Humboldt" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt Alexander von Humboldt (14. September 1769 bis 6. Mai 1859), den großen deutschen Forscher und Gelehrten.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart (Prägezeichen F).

Die Münze wird ab dem 5. September 2019 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Auf der Bildseite wird das Schlüsselzitat aus Alexander von Humboldts Reisetagebüchern „Alles ist Wechselwirkung" in eine sehr gelungene Bildsprache umgesetzt. Der Entwurf vermittelt zwischen originalem Bildmaterial und unserem heutigen Verständnis von Humboldts weltweitem Wirken.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „F" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart, die Jahreszahl 2019 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925" aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

 
„ALLES IST WECHSELWIRKUNG ●".

Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Carsten Theumer aus Salzatal/OT Höhnstedt.

 
Anzeige