Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (2. SpaEfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1412 (Nr. 35); Geltung ab 10.10.2019, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 21. August 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Oktober 2019.



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