Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung - Goldmünze „UNESCO Welterbe - Dom zu Speyer" (GMünzeDomSpeyer k.a.Abk.)

B. v. 08.10.2019 BGBl. I S. 1541 (Nr. 38)
Geltung ab 09.11.2019; FNA: 692-3-17 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Dom zu Speyer, eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt maximal 175.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A"), München (Münzzeichen „D"), Stuttgart (Münzzeichen „F"), Karlsruhe (Münzzeichen „G") und Hamburg (Münzzeichen „J") in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2019 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.

Die Bildseite zeigt das charakteristische „Gebirge" aus Türmen, Kuppeln und Apsis. Im unteren Viertel der Münze wird ein Kreuzgratgewölbe aus der größten romanischen Hallenkrypta dargestellt.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2019" und - je nach Münzstätte - das Münzzeichen „A", „D", „F", „G" oder „J".

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin.