Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 17 - Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMFPrV)
V. v. 25.10.2019 BGBl. I S. 1567, 2020 I S. 100; aufgehoben durch § 27 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-60 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-60 Berufliche Bildung
|
§ 17 Gegenstand des Prüfungsteils
§ 17 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" soll die zu prüfende Person die in § 20 dargestellten Qualifikationsinhalte ganzheitlich an einem veranstaltungstechnischen Projekt aus ihrer betrieblichen Praxis nachweisen.
(2) Die zu prüfende Person muss an der Durchführung des Projekts in einer der folgenden Funktionen beteiligt gewesen sein:
- 1.
- als technischer Gesamtleiter oder technische Gesamtleiterin der Produktion,
- 2.
- als technischer Gesamtleiter oder technische Gesamtleiterin der Veranstaltungsstätte,
- 3.
- als technischer Fachbereichsleiter oder technische Fachbereichsleiterin, insbesondere für Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik, Beschallungstechnik oder Medientechnik, oder
- 4.
- in anderer technischer Leitungsfunktion, die einer der vorgenannten Funktionen in Breite und Tiefe gleichwertig ist.
Zitierungen von § 17 VTMFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 VTMFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VTMFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 VTMFPrV Gliederung der Prüfung
... 11 bis 16 sowie 3. Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" nach den §§ 17 bis ...
§ 18 VTMFPrV Projektantrag
... vorzulegen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Projekt geeignet ist, den nach § 17 Absatz 1 verlangten Nachweis führen zu können, und die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 ... des technischen Umfangs, 3. die Funktion der zu prüfenden Person nach § 17 Absatz 2 und 4. den Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person. (4) ...
Anlage 2 VTMFPrV (zu § 24 Absatz 1) Zeugnisinhalte
... Benennung der Funktion der zu prüfenden Person im veranstaltungstechnischen Projekt nach § 17 Absatz 2 und Titel des veranstaltungstechnischen Projekts nach § 18 Absatz 3 Nummer 1, 4. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13610/a229286.htm