interne Verweise§ 1 PsychThG Berufsbezeichnung, Berufsausübung ... Zur partiellen Ausübung der Psychotherapie ist berechtigt, wem eine Erlaubnis nach § 4 erteilt worden ist. Personen, denen eine Erlaubnis nach § 4 erteilt worden ist, ... wem eine Erlaubnis nach § 4 erteilt worden ist. Personen, denen eine Erlaubnis nach § 4 erteilt worden ist, dürfen nicht die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin" oder ... und 2. auf die Tätigkeit und Beschäftigungsstelle, auf die die Erlaubnis nach § 4 beschränkt ist. (5) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ...
§ 22 PsychThG Zuständigkeit von Behörden ... nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 oder § 12, nach § 3 oder nach § 4 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der Psychotherapeutin oder ...
Zitat in folgenden NormenApprobationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 309
§ 80 PsychThApprO Erlaubnisurkunde ... der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes ist das Muster nach Anlage 10 zu ...
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