Zitat in folgenden NormenApprobationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 309
§ 5 PsychThApprO Prüfungsordnungen (vom 01.10.2021) ... Studiengänge sind Gegenstand des jeweiligen Akkreditierungsverfahrens. Die nach § 22 Absatz 5 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Stelle prüft im Rahmen ihrer Mitwirkung am Verfahren der Akkreditierung des ...
§ 58 PsychThApprO Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen ... beglaubigter Kopie vorgelegt werden. (2) Die geforderten Nachweise können der nach § 22 des Psychotherapeutengesetzes jeweils zuständigen Behörde auch elektronisch übermittelt werden, sofern in dieser ... sofern in dieser Verordnung nicht etwas Abweichendes geregelt ist. (3) Hat die nach § 22 des Psychotherapeutengesetzes jeweils zuständige Behörde begründete Zweifel an der Authentizität eines ...
§ 59 PsychThApprO Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde ... Die nach § 22 Absatz 1 oder Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde stellt die Approbationsurkunde aus. Bei der Ausstellung ist ... Bei der Ausstellung ist das Muster nach Anlage 5 zu verwenden. (2) Die nach § 22 Absatz 1 oder Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde händigt die Approbationsurkunde der antragstellenden Person ...
§ 66 PsychThApprO Anpassungslehrgang ... ausgleicht. (3) Dauer und Inhalt des Anpassungslehrgangs werden von der nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde individuell so festgelegt, dass das Lehrgangsziel erreicht werden ... so festgelegt, dass das Lehrgangsziel erreicht werden kann. (4) Die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde legt zudem fest, in welchem Versorgungsbereich der Anpassungslehrgang ...
§ 67 PsychThApprO Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs ... antragstellende Person das Lehrgangsziel erreicht oder nicht erreicht hat und teilt dies der nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde mit. (3) Hat die antragstellende Person das ... (4) Hat die antragstellende Person das Lehrgangsziel erreicht, so stellt die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde eine Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang aus. ...
§ 68 PsychThApprO Gegenstand der Eignungsprüfung ... sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zum Ausgleich der von der nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde festgestellten wesentlichen Unterschiede erforderlich sind. ...
§ 70 PsychThApprO Nachweis der Zuverlässigkeit ... feierliche Erklärung bestätigende Bescheinigung ausstellt. (5) Hat die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde berechtigte Zweifel an der Authentizität der in dem jeweiligen ... eine Bestätigung der Authentizität verlangen. (6) Hat die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde berechtigte Zweifel an der Berechtigung der antragstellenden Person ...
§ 72 PsychThApprO Aktualität von Nachweisen ... §§ 70 und 71 werden nur anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt ihres Eingangs bei der nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde nicht älter als drei Monate ...
§ 73 PsychThApprO Nachweis der Zuverlässigkeit ... die antragstellende Person einen gleichwertigen Nachweis vorlegen. (2) Hat die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde berechtigte Zweifel an einem der in Absatz 1 genannten Dokumente, so ... Handlungen dauerhaft oder vorübergehend untersagt worden ist. (3) Hat die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde Kenntnis von Tatsachen, die im Ausland eingetreten sind und im ...
§ 75 PsychThApprO Aktualität von Nachweisen ... §§ 73 und 74 werden nur anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt ihres Eingangs bei der nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde nicht älter als drei Monate ...
§ 77 PsychThApprO Fristen ... eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung, so bestätigt die nach § 22 Absatz 3 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags den Antragseingang ... nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes erforderlich sind. (2) Die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde entscheidet über den Antrag auf Erlaubnis zur ...
§ 79 PsychThApprO Verlängerung der Erlaubnis ... 3 genannten Unterlagen werden nur anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt ihres Eingangs bei der nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde nicht älter als drei Monate sind. (3) Die ...
§ 82 PsychThApprO Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung ... Ist es der nach § 22 Absatz 6 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde in besonderen Ausnahmefällen nicht möglich, die ... innerhalb eines Monats nach Versendung dieser Mitteilung zu beseitigen. (2) Die nach § 22 Absatz 6 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde teilt der Person innerhalb von zwei Monaten nach dem Wegfall der ...
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