Eingangsformel - Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (9. AuslKfzHPflVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.11.2019 BGBl. I S. 1623 (Nr. 40); Geltung ab 23.11.2019
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Eingangsformel



Auf Grund der §§ 7a, 8 Absatz 2 und § 8a Absatz 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 925-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 496 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der obersten Landesbehörden:



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