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Artikel 5 - Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (RehaRVG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
§ 9d des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 354), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt das Zweite Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch mit der Maßgabe, dass Daten, die für die Adoptionsvermittlung und für andere Zwecke dieses Gesetzes erhoben worden sind, nur für folgende Zwecke verarbeitet werden dürfen:- 1.
- für die Adoptionsvermittlung oder Adoptionsbegleitung,
- 2.
- für die Anerkennung, Zulassung oder Beaufsichtigung von Adoptionsvermittlungsstellen,
- 3.
- für die Überwachung von Vermittlungsverboten,
- 4.
- für die Verfolgung von Verbrechen oder anderen Straftaten von erheblicher Bedeutung,
- 5.
- für die internationale Zusammenarbeit auf diesen Gebieten oder
- 6.
- für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR.
- 2.
- Absatz 5 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 RehaRVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RehaRVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Adoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Artikel 1 AdHiG Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 354), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1752 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des ...
Bekanntmachung der Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
B. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 2010
Bekanntmachung AdVermiGNB
... vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54), 7. den am 29. November 2019 in Kraft getretenen Artikel 5 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1752 ), 8. den am 1. April 2021 in Kraft getretenen Artikel 5 des eingangs genannten ...
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