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Artikel 2 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (5. DRiGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. November 2019.

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