interne Verweise§ 59a HebG Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung (vom 16.12.2023) ... berufliche Tätigkeit nach Nummer 1 eine oder mehrere der vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. ... 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung fallen. ...
§ 72 HebG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 4 Absatz 1 Geburtshilfe leistet oder 2. ohne Erlaubnis nach § 5 die Berufsbezeichnung ...
Zitat in folgenden NormenStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 5 PflStudStG Änderung des Hebammengesetzes ... berufliche Tätigkeit nach Nummer 1 eine oder mehrere der vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. ... 3 Absatz 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung fallen. ... 3 Absatz 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen ...
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
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