interne Verweise§ 57 HebG Anpassungsmaßnahmen ... Berufsqualifikation gleichwertig, ist für eine Anerkennung eine Anpassungsmaßnahme nach § 58 oder § 59 durchzuführen. (2) Dies gilt auch für den Fall, dass die ...
Zitat in folgenden NormenStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
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