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Zitierungen von § 71 HebG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 HebG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HebG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 HebG Dauer und Struktur des Studiums (vom 16.12.2023)
... Bestandteile des Hebammenstudiums regelt die Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 . Dabei sind die Inhalte der in Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG in der ...
§ 16 HebG Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan
... erreicht werden kann. Die Vorgaben der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 sind zu berücksichtigen. (2) Die verantwortliche Praxiseinrichtung hat ...
§ 25 HebG Durchführung der staatlichen Prüfung
... letzten beiden Studiensemestern nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 durchgeführt. (2) Die Hochschule legt mit Zustimmung der zuständigen ...
§ 28 HebG Inhalt des Vertrages
... werden: 1. die dem Studium zugrunde liegende Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 in der jeweils geltenden Fassung, 2. die Dauer der Probezeit, 3. die Dauer ...
§ 54 HebG Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit
... nicht wesentlich von der in diesem Gesetz und in der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 geregelten Berufsqualifikation unterscheidet oder 2. wesentliche Unterschiede ...
§ 55 HebG Wesentliche Unterschiede
... denen unterscheiden, die nach diesem Gesetz und nach der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 vorgeschrieben sind, oder 2. eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten des in ... mehrere Tätigkeiten des in diesem Gesetz und in der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 geregelten Hebammenberufs nicht Bestandteil des im Herkunftsstaat der antragstellenden Person ... wenn das Hebammenstudium nach diesem Gesetz und nach der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 Themenbereiche oder berufspraktische Bestandteile umfasst, die sich inhaltlich wesentlich von ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Sonstige
Heilberufe-PrüfungsrechtmodernisierungsverordnungV. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Zitate in Änderungsvorschriften
Hebammenreformgesetz (HebRefG)
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1759
Artikel 5 HebRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... (2) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 in Kraft. (3) In Artikel 1 tritt § 71 vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 71 Absatz 2 Satz 2 ... In Artikel 1 tritt § 71 vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 71 Absatz 2 Satz 2 tritt am 1. März 2020 in Kraft. (4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. ...
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 5 PflStudStG Änderung des Hebammengesetzes
... die Wörter „partiell oder vollständig" eingefügt. 6. § 71 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...
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