interne Verweise
Zitat in folgenden NormenStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
§ 56e HebStPrV Erforderliche Unterlagen (vom 16.12.2023) ... Personen, die eine Genehmigung nach § 62a Absatz 1 des Hebammengesetzes aufgrund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes erworbenen ... die Kenntnisse der deutschen Sprache der antragstellenden Person. (2) Im Fall von § 62a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Hebammengesetzes hat die antragstellende Person zusätzlich einen Nachweis in beliebiger Form darüber ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 5 PflStudStG Änderung des Hebammengesetzes ... b) Nach der Angabe zu § 62 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung". 1a. Dem ... zur partiellen Berufsausübung entsprechend." 3. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt: „§ 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen ... 3. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt: „ § 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung (1) Für ... „6. für Berufsangehörige, die einen Antrag nach § 59a oder nach § 62a stellen, a) das Verfahren und das Nähere zu den jeweiligen Voraussetzungen zur ...
Artikel 6 PflStudStG Änderung der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen ... § 56e Erforderliche Unterlagen (1) Personen, die eine Genehmigung nach § 62a Absatz 1 des Hebammengesetzes aufgrund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes erworbenen ... die Kenntnisse der deutschen Sprache der antragstellenden Person. (2) Im Fall von § 62a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Hebammengesetzes hat die antragstellende Person zusätzlich einen Nachweis in beliebiger Form darüber ...
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