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Zitierungen von § 62a HebG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62a HebG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HebG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 71 HebG Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung (vom 16.12.2023)
... 6. für Berufsangehörige, die einen Antrag nach § 59a oder nach § 62a stellen, a) das Verfahren und das Nähere zu den jeweiligen Voraussetzungen zur ...
Zitat in folgenden Normen
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 56e HebStPrV Erforderliche Unterlagen (vom 16.12.2023)
... Personen, die eine Genehmigung nach § 62a Absatz 1 des Hebammengesetzes aufgrund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes erworbenen ... die Kenntnisse der deutschen Sprache der antragstellenden Person. (2) Im Fall von § 62a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Hebammengesetzes hat die antragstellende Person zusätzlich einen Nachweis in beliebiger Form darüber ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 5 PflStudStG Änderung des Hebammengesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 62 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung". 1a. Dem ... zur partiellen Berufsausübung entsprechend." 3. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt: „§ 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen ... 3. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt: „ § 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung (1) Für ... „6. für Berufsangehörige, die einen Antrag nach § 59a oder nach § 62a stellen, a) das Verfahren und das Nähere zu den jeweiligen Voraussetzungen zur ...
Artikel 6 PflStudStG Änderung der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
... § 56e Erforderliche Unterlagen (1) Personen, die eine Genehmigung nach § 62a Absatz 1 des Hebammengesetzes aufgrund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes erworbenen ... die Kenntnisse der deutschen Sprache der antragstellenden Person. (2) Im Fall von § 62a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Hebammengesetzes hat die antragstellende Person zusätzlich einen Nachweis in beliebiger Form darüber ...
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