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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTWGB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 5 Absatz 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern die Verträge nach Artikel 1 § 4 abgeschlossen wurden. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 3 ist damit am 20. November 2019 in Kraft getreten. Die weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 4 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
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