Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung abweichender Maut-Knotenpunkte für Bundesstraßen (Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung - BStrMKnotV) (BStrMKnotVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.11.2019 BAnz AT 04.12.2019 V2; Geltung ab 05.12.2019
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Eingangsformel



Auf Grund des § 3a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564) neu gefasst worden ist, sowie in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der BAG-Übertragungsverordnung, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 2018 (BAnz AT 30.07.2018 V1) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesamt für Güterverkehr:



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