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§ 3 - Rinder-Leukose-Verordnung (LeukoseV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1262
Geltung ab 01.04.1980; FNA: 7831-1-40-6 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 01.04.1980; FNA: 7831-1-40-6 Tierseuchenbekämpfung
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§ 3
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
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Zitierungen von § 3 Rinder-Leukose-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LeukoseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LeukoseV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 LeukoseV (vom 30.05.2017)
... Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung nach ... 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung nach § 3 Satz 2 , § 3a Absatz 2 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 2 oder § 8 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 1 RSeuchRÄndV Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung
... § 12 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden nach der Angabe „ § 3 Satz 2 ," die Wörter „§ 3a Absatz 2 Satz 1," eingefügt. b) In ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 4 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung ... Impfung oder einen Heilversuch vornimmt, 2. einer mit einer Genehmigung nach § 3 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 oder § 8 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 oder Absatz 2 ...
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