Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Medienfachwirt" oder „Geprüfte Medienfachwirtin" ist Folgendes erforderlich:
- 1.
- das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung zum „Geprüften Medienfachwirt" oder zur „Geprüften Medienfachwirtin" sowie
- 2.
- der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3.