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§ 5 - E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung (EComFPrV)
§ 5 Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce"
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Im Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Aktivitäten im E-Commerce des Unternehmens strategisch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vertriebswege zu entwickeln. 2Hierbei sollen Auswirkungen von gesellschaftlichen, technologischen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Entwicklungen bewertet werden und aus der Bewertung Schlussfolgerungen und Maßnahmenvorschläge für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens abgeleitet werden. 3Rechtliche Vorschriften, Compliance-Regeln und Aspekte der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.
(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
- 1.
- Ableiten von Strategien aus Unternehmenszielen,
- 2.
- Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen,
- 3.
- Bewerten nationaler und internationaler Vertriebsmärkte,
- 4.
- Prüfen technologischer und marktgebundener Entwicklungen auf Chancen und Risiken für bestehende und neue Geschäftsmodelle,
- 5.
- Auswählen von zielgruppengerechten Geschäftsmodellen und von dafür geeigneten Vertriebswegen,
- 6.
- Entscheiden über die Sortimentsstruktur und Festlegen des Waren- oder Dienstleistungssortiments,
- 7.
- Bewerten von intern oder extern erstellten Leistungsvergleichen von technischen Systemen für den E-Commerce hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Zukunftssicherheit,
- 8.
- Entwickeln zielgruppengerechter Marketingstrategien,
- 9.
- Festlegen von Kommunikationskanälen sowie von kundenorientierten Kommunikationsregeln und
- 10.
- Anwenden von Innovationsmanagement.
Zitierungen von § 5 EComFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EComFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EComFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 EComFPrV Handlungsbereiche
... folgenden Handlungsbereiche: 1. Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5 , 2. Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6, 3. Analysieren und ...
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