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Erlaß - Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr (BwEhrZErlÄndErl k.a.Abk.)
E. v. 18.03.1991 BGBl. I S. 764
Geltung ab 27.03.1991; FNA: 1134-12-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 27.03.1991; FNA: 1134-12-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Erlaß
Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. Februar 1991 den Erlaß vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert. Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen bereits nach einer Dienstzeit von neun Monaten verliehen werden.
Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.
Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.
Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.
Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.
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