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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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§ 5 - Tabaksteuergesetz (TabStG)
Artikel 1 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 5 Bemessungsgrundlagen
§ 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt. Wird nur ein Packungspreis bestimmt, gilt als Kleinverkaufspreis der Preis, der sich aus dem Packungspreis und dem Packungsinhalt je Stück oder Kilogramm ergibt.
(2) Hersteller mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat können die Bestimmung des Kleinverkaufspreises einer im Steuergebiet ansässigen Person, die zum Bezug von Tabakwaren unter Steueraussetzung aus anderen Mitgliedstaaten berechtigt ist, unter Beachtung von Absatz 3 Satz 2 übertragen.
(3) Der Packungspreis ist auf volle Euro und Cent zu bestimmen. Für Tabakwaren derselben Marke oder entsprechenden Bezeichnung in mengengleichen Packungen ist derselbe Kleinverkaufspreis zu bestimmen.
(4) Der Hersteller oder Einführer hat auch für Tabakwaren, die nicht an Verbraucher oder nicht zum Einzelhandelspreis an Verbraucher abgegeben werden sollen, einen Kleinverkaufspreis zu bestimmen. Dieser Preis darf den Einzelhandelspreis entsprechender Tabakwaren nicht unterschreiten.
(5) Das für die Bemessung der Steuer für Rauchtabak maßgebliche Gewicht ist das Eigengewicht im Zeitpunkt der Steuerentstehung.
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Zitierungen von § 5 TabStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TabStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 TabStG Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung
... zu berechnen (Steueranmeldung). Dem Hersteller ist die Person gleichgestellt, die nach § 5 Abs. 2 zur Bestimmung des Kleinverkaufspreises berechtigt ist. Die Steuerzeichenschuld entsteht ...
§ 30 TabStG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2007)
... der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 unterschiedliche Kleinverkaufspreise bestimmt, 2. entgegen § 5 Abs. ... 5 Abs. 3 Satz 2 unterschiedliche Kleinverkaufspreise bestimmt, 2. entgegen § 5 Abs. 4 einen Kleinverkaufspreis nicht oder nicht richtig bestimmt, 3. entgegen § ...
§ 31 TabStG Durchführung (vom 01.01.2007)
... Steuerzeichenverwendung a) für die Staffelung der Kleinverkaufspreise (§ 5 Abs. 1 und 3) der verschiedenen Tabakwaren Mindestabstände festzulegen, b) den ...
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