Start
>
Inhalt TabStG
>
§ 8
Änderungsalarm
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
>>>
zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 8 - Tabaksteuergesetz (TabStG)
Artikel 1 G. v. 21.12.1992
BGBl. I S. 2150
; aufgehoben durch
Artikel 10
Abs. 5 Nr. 1 G. v. 15.07.2009
BGBl. I S. 1870
, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7
Verbrauchsteuern und Monopole
5 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 31 Vorschriften zitiert
§ 7
←
→
§ 9
§ 8 Steueraussetzungsverfahren
§ 8 wird in
1 Vorschrift zitiert
(1) Die Steuer ist ausgesetzt (Steueraussetzungsverfahren) für Tabakwaren, die
1.
sich im Steuerlager befinden,
2.
nach §§
15
bis
17
befördert werden.
(2) Steuerlager sind
1.
Tabakwarenherstellungsbetriebe (§
9
)
2.
Tabakwarenlager (§
10
).
§ 7
←
→
§ 9
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 8 TabStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TabStG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 31 TabStG Durchführung
(vom 01.01.2007)
... oder aus wirtschaftlichen Gründen das Erlaubnis- und Steuerlagerverfahren (§§
8
bis 10) sowie die Herstellungs- und Lagertätigkeiten näher zu bestimmen und festzulegen, ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in TabStG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/137/a1845.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed