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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 10 - Tabaksteuergesetz (TabStG)
Artikel 1 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 10 Tabakwarenlager
§ 10 wird in 3 Vorschriften zitiert
Tabakwaren dürfen unter Steueraussetzung in einem Tabakwarenlager gelagert werden. Tabakwarenlager bedürfen der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag nur solchen Personen erteilt, die zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind (Hersteller und Einführer) oder ausschließlich unversteuerte Tabakwaren abgeben. § 9 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt sinngemäß.
Zitierungen von § 10 TabStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TabStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 TabStG Steueraussetzungsverfahren
... Tabakwarenherstellungsbetriebe (§ 9) 2. Tabakwarenlager (§ 10 ...
§ 31 TabStG Durchführung (vom 01.01.2007)
... oder aus wirtschaftlichen Gründen das Erlaubnis- und Steuerlagerverfahren (§§ 8 bis 10 ) sowie die Herstellungs- und Lagertätigkeiten näher zu bestimmen und festzulegen, welche ... in das Steuerlager einzubeziehen sind, 14. in einer Freizone abweichend von § 10 für die Erlaubnis zur Lagerung unter Steueraussetzung geringere Anforderungen zu stellen und ... wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach § 9 Abs. 2 oder § 10 erkennbar sind, 17. zur Durchführung von Artikel 7 Abs. 7 bis 9 der Richtlinie ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Tabaksteuerverordnung (TabStV)
V. v. 14.10.1993 BGBl. I S. 1738; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 8 TabStV Antrag auf Erlaubnis, Zulassung (vom 01.04.2008)
... zur Herstellung von Tabakwaren (§ 9 des Gesetzes) oder zur Lagerung von Tabakwaren (§ 10 des Gesetzes) ist schriftlich in doppelter Ausfertigung bei dem Hauptzollamt zu stellen, in dessen ...
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