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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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§ 21 - Tabaksteuergesetz (TabStG)
Artikel 1 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 21 Tabakwaren aus Drittländern
Werden Tabakwaren aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich
- 1.
- in einem Zollverfahren oder
- 2.
- in einer Freizone oder einem Freilager des Steuergebietes,
Text in der Fassung des Artikels 1 Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen G. v. 9. Dezember 2006 BGBl. I S. 2830; 2007 I 498 m.W.v. 1. Januar 2007
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Frühere Fassungen von § 21 TabStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2830 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 21 TabStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TabStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 TabStG Verkehr unter Steueraussetzung im Steuergebiet
... und das Ausfuhrverfahren. (2) Tabakwaren dürfen in den Fällen des § 21 auf Antrag des nach den Zollvorschriften zur Anmeldung Verpflichteten (Anmelder) auch im ...
§ 31 TabStG Durchführung (vom 01.01.2007)
... 8. die Besteuerung bei der Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern abweichend von § 21 zu regeln, soweit das zur Anpassung an die Behandlung der im Steuergebiet hergestellten Tabakwaren ... zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen Bestimmungen zu den §§ 15 bis 21 insbesondere über das Verfahren der Beförderung unter Steueraussetzung und die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2830; 2007 I 498
Artikel 1 3. VerbrStGÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes
... macht das Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt." 6. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Tabakwaren aus Drittländern ... bekannt." 6. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Tabakwaren aus Drittländern Werden Tabakwaren aus einem Drittland unmittelbar in ...
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