§ 27 Ausspielung
Tabakwaren dürfen nicht gewerbsmäßig ausgespielt werden.
interne Verweise§ 30 TabStG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2007) ... oder die Abgabe mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppelt, 5. entgegen § 27 Tabakwaren gewerbsmäßig ausspielt. (3) Ordnungswidrig handelt, wer ...
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