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Anlage - Kristallglaskennzeichnungsgesetz (KrGlasKennzG k.a.Abk.)
G. v. 25.06.1971 BGBl. I S. 857; zuletzt geändert durch Artikel 355 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 30.12.1971; FNA: 772-2 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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Geltung ab 30.12.1971; FNA: 772-2 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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Anlage Methoden zur Bestimmung der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Kristallglasgruppen
- 1.
- Chemische Analysen
- 1.1
- Bariumoxyd (BaO) und Blei(II)-oxyd (PbO)
- 1.1.1.
- Bestimmung des Gesamtgehaltes: Bariumoxyd und Blei(II)-oxyd
- ca.
- 0,5 g fein zerkleinertes Glas (Glaspulver) auf 0,0001 g genau in eine Platinschale einwiegen. Mit Wasser befeuchten und 10 ml 15%ige Schwefelsäure und 10 ml Flußsäure zufügen. Auf dem Sandbad bis zum kräftigen Rauchen der Schwefelsäure erwärmen. Abkühlen lassen und nochmals 10 ml Flußsäure zufügen. Wiederum bis zum kräftigen Rauchen der Schwefelsäure erwärmen. Abkühlen lassen und die Wandung der Schale mit Wasser abspülen. Nochmals bis zum kräftigen Rauchen der Schwefelsäure erwärmen. Abkühlen lassen, vorsichtig 10 ml Wasser zufügen und dann in einen 400-ml-Becher überführen. Die Schale mehrfach mit 10%iger Schwefelsäure ausspülen und mit dieser auf 100 ml ergänzen. Zum Sieden erhitzen und 2 bis 3 Minuten sieden lassen. Von der Heizquelle nehmen und über Nacht stehenlassen. Durch einen Glasfiltertiegel G 4 filtrieren, zunächst mit 10%iger Schwefelsäure und anschließend zwei- bis dreimal mit Äthanol auswaschen. Eine Stunde im Trockenschrank bei 150 °C trocknen. Auswiegen. Auswaage: Summe Bariumsulfat (BaSO4) und Bleisulfat (PbSO4).
- 1.1.2.
- Bestimmung von Bariumoxyd
- ca.
- 0,5 g fein zerkleinertes Glas (Glaspulver) auf 0,0001 g genau in eine Platinschale einwiegen. Mit Wasser befeuchten und 10 ml Flußsäure und 5 ml Perchlorsäure zufügen. Auf dem Sandbad bis zum kräftigen Rauchen der Perchlorsäure erwärmen. Abkühlen lassen und nochmals 10 ml Flußsäure zufügen. Wiederum bis zum kräftigen Rauchen der Perchlorsäure erwärmen. Abkühlen lassen und die Wandung der Schale mit Wasser abspülen. Bis nahezu zur Trockene abrauchen. Mit 50 ml 10%iger Salzsäure aufnehmen und leicht erwärmen, damit der Abrauchrückstand sich auflöst. In einen 400-ml-Becher überführen; anschließend mit Wasser auf 200 ml verdünnen. Zum Sieden erhitzen und so lange Schwefelwasserstoff einleiten, bis die Fällung von Bleisulfid sich am Boden des Bechers abgesetzt hat. Durch ein dichtes Papierfilter filtrieren und mit kaltem, mit Schwefelwasserstoff gesättigtem Wasser auswaschen.
Auswaage: Bariumsulfat
- 1.2.
- Bestimmung von Zinkoxyd (ZnO)
- 1.3.
- Bestimmung von Kaliumoxyd (K2O)
In einen 200-ml-Meßkolben umspülen und mit Wasser auffüllen.
Reagenzien:
Natrium-Tetraphenylborat 6%ig: 1,5 g Reagenz in 250 ml Wasser lösen. Die leichte Trübung folgendermaßen entfernen: 1 g Aluminiumoxydhydrat zufügen, 5 Minuten kräftig schütteln und filtrieren, wobei die ersten 20 ml des Filtrates nochmals zurückgegossen werden.
Waschlösung, gesättigt an Kalium-Tetraphenylborid: 0,1 g Kaliumchlorid in 50 ml 0,1n Salzsäure lösen. Unter Rühren solange Natrium-Tetraphenylborat-Lösung zufügen, bis nichts mehr ausfällt. Über eine Fritte filtrieren und mit Wasser auswaschen. Im Exsikkator bei Zimmertemperatur trocknen. Sodann 20 bis 30 mg des getrockneten Salzes in 250 ml Wasser eintragen. Von Zeit zu Zeit umschütteln. Nach 30 Minuten 0,5 bis 1 g Aluminiumoxydhydrat zufügen. Einige Minuten schütteln. Filtrieren.
Durchführung:
Aus der salzsauren Aufschlußlösung einen aliquoten Anteil entnehmen, welcher ca. 10 mg Kaliumoxyd enthält (250-ml-Becher). Auf ca. 100 ml verdünnen. Langsam unter leichtem Rühren das Fällungsreagenz zufügen, z.B. bei 5 mg vermutetem Kaliumoxyd 10 ml Reagenz erforderlich. Höchstens 15 Minuten stehenlassen und durch einen Glasfiltertiegel G 3 oder G 4 filtrieren. Mit der Waschlösung auswaschen. 30 Minuten bei 120 °C trocknen.
Umrechnungsfaktor für Kaliumoxyd: 0,13143
- 1.4.
- Fehlertoleranzen
Ergibt eine Analyse innerhalb des Analysenspielraums einen Wert unter den festgelegten Grenzwerten (30, 24 oder 10%), so ist das Mittel aus mindestens drei Analysen zu nehmen. Ist die Analyse höher oder gleich bzw. erreicht sie 29,95, 23,95 oder 9,95%, so ist das Glas anzunehmen in den entsprechenden Gruppen von 30, 24 bzw. 10%.
- 2.
- Physikalische Bestimmungen
- 2.1.
- Dichte
- 2.2.
- Brechungszahl
- 2.3.
- Mikrohärte
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