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§ 2 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk (RestauratorHw-PrüfV)

V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2542 (Nr. 48); aufgehoben durch § 20 V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2934
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 7110-20-10 Handwerk im Allgemeinen
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§ 2 Handwerke



Die Prüfung nach dieser Verordnung wird in einem der folgenden Handwerke abgelegt:

1.
Buchbinderhandwerk,

2.
Gold- und Silberschmiedehandwerk,

3.
Graveurhandwerk,

4.
Holzbildhauerhandwerk,

5.
Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk,

6.
Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk,

7.
Maler- und Lackiererhandwerk,

8.
Maurer- und Betonbauerhandwerk,

9.
Metallbauerhandwerk,

10.
Metallbildnerhandwerk,

11.
Orgel- und Harmoniumbauerhandwerk,

12.
Parkettlegerhandwerk,

13.
Raumausstatterhandwerk,

14.
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk,

15.
Stuckateurhandwerk,

16.
Tischlerhandwerk,

17.
Uhrmacherhandwerk,

18.
Vergolderhandwerk oder

19.
Zimmererhandwerk.

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Zitierungen von § 2 RestauratorHw-PrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 RestauratorHw-PrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RestauratorHw-PrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RestauratorHw-PrüfV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... oder „Geprüfte Restauratorin", ergänzt um die Bezeichnung des Handwerks nach § 2 , für welches die Prüfung abgelegt ...
§ 3 RestauratorHw-PrüfV Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
... Zur Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss in einem der Handwerke nach § 2 ist zuzulassen, wer in dem jeweiligen Handwerk eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung und ...
§ 4 RestauratorHw-PrüfV Gliederung und Zeitraum der Prüfung
... Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 5 bis 7 auf alle Handwerke nach § 2 zu beziehen. Im Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen" sind die ... Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 8 bis 10 auf das Handwerk nach § 2 , für welches die zu prüfende Person zur Prüfung zugelassen wurde, zu beziehen. ... Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 5 bis 10 in dem Handwerk nach § 2 , für welches die zu prüfende Person zur Prüfung zugelassen wurde, umzusetzen. ... Qualifikationen" umfasst Prüfungsinhalte, für die das Handwerk nach § 2 zu Grunde zu legen ist, und gliedert sich in folgende Handlungsbereiche: 1. ...
§ 9 RestauratorHw-PrüfV Handlungsbereich „Maßnahmen umsetzen, Prozesse leiten und koordinieren"
... Werk- und Hilfsstoffe sowie historischer und handwerklicher Verfahren im jeweiligen Handwerk nach § 2 objektbezogene Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen durchgeführt ...
§ 19 RestauratorHw-PrüfV Übergangsvorschriften
... der Handwerkskammern für einen Abschluss als Restaurator oder Restauratorin in einem der nach § 2 genannten Handwerke, die vor Ablauf des 17. Dezember 2019 angemeldet wurde, wird bis zum Ablauf ...
Anlage 2 RestauratorHw-PrüfV (zu § 17) Zeugnisinhalte
... 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5 in Verbindung mit § 2 , 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...