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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2020 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk (RestauratorHw-PrüfV)
V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2542 (Nr. 48); aufgehoben durch § 20 V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2934
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 7110-20-10 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 18.12.2019; FNA: 7110-20-10 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage 2 (zu § 17) Zeugnisinhalte
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5 in Verbindung mit § 2,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- zum Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen"
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note sowie
- b)
- Benennung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen in den drei Aufgabenstellungen,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen"
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note sowie
- b)
- Benennung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen in den drei Aufgabenstellungen,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Projektarbeit"
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils,
- b)
- Benennung der Projektdokumentation nach § 13 Absatz 6 und Bewertung in Punkten und als Note,
- c)
- Benennung der Projektpräsentation nach § 13 Absatz 7 und Bewertung in Punkten und als Note,
- d)
- Benennung des Fachgespräches nach § 13 Absatz 8 und Bewertung in Punkten und als Note sowie
- e)
- Benennung der Projektarbeit nach § 13 unter Angabe des Themas und zusammengefasste Bewertung der Projektarbeit in Punkten und als Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 14.
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Zitierungen von Anlage 2 RestauratorHw-PrüfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 RestauratorHw-PrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RestauratorHw-PrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 RestauratorHw-PrüfV Zeugnisse
... 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und die Gesamtnote als Dezimalzahl mit ...
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