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Änderung § 127 SGB XIV vom 01.01.2024
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§ 127 SGB XIV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung | § 127 SGB XIV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2024 geltenden Fassung durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408 |
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(Textabschnitt unverändert) § 127 Erhebungsmerkmale | |
(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben: | |
(Text alte Fassung) 1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthaltsort, | (Text neue Fassung) 1. das Geschlecht der leistungsberechtigten Person, |
2. das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung, 3. die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen: a) Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen, b) Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, 4. die Art des schädigenden Ereignisses: | |
a) Art der Gewalttat, aufgegliedert nach Gruppen von Straftatbeständen und Täter-Opfer-Beziehung, | a) Gewalttat, aufgegliedert nach |
aa) Gewalttat im Inland oder bb) Gewalttat im Ausland, | |
b) nachträgliche Weltkriegsauswirkung, c) Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, aufgegliedert nach: aa) Datum der Schutzimpfung oder der anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, bb) Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes oder der anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe sowie cc) Name der Krankheit, gegen die geimpft oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe getroffen wird, 5. das Vorliegen des Krankenversicherungsverhältnisses und die Angabe, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt, 6. die Art und Anzahl der erbrachten einmaligen Leistungen im Laufe des Erhebungsmonats sowie die Art und Anzahl der erbrachten laufenden Leistungen zum letzten Tag des Berichtsjahres, 7. die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen, 8. die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach | b) Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139, c) Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, d) Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes, e) Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes, f) rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, g) rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, 5. die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen, 6. die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach |
a) Leistungsempfängergruppen und | |
b) der Art der Erledigung. (2) In den Fällen, die von der Richtlinie 2004/80/EG erfasst werden, werden zudem folgende Merkmale erhoben: | b) der Art der Erledigung, aufgegliedert nach aa) Ablehnung, bb) Bewilligung, cc) Rücknahme des Antrags und dd) sonstige Erledigung, 7. die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit a) Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder b) Überführung nach § 152 Absatz 4. (2) In den von der Richtlinie 2004/80/EG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben: |
1. die Staatsangehörigkeit der Person, die eine Entschädigungsleistung erhält, 2. der Staat, in dem die gesundheitliche Schädigung eingetreten ist, | |
3. Art und Umfang der Entschädigungsleistung sowie 4. die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens. (3) Zusätzliche Erhebungsmerkmale von Absatz 1 Nummer 6 sind: 1. Schnelle Hilfen, aufgegliedert nach a) Leistungen des Fallmanagements und b) Leistungen in einer Traumaambulanz, 2. Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung, aufgegliedert nach a) Krankenbehandlung, b) ergänzenden Leistungen der Krankenbehandlung, c) Versorgung mit Hilfsmitteln, d) Krankengeld der Sozialen Entschädigung, e) Beihilfen bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage, f) Zuschüsse bei Zahnersatz, g) Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung, h) Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt sowie i) Beiträgen zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung, j) Reisekosten, 3. Leistungen zur Teilhabe, aufgegliedert nach a) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, b) unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen, c) Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie d) Leistungen zur Sozialen Teilhabe, 4. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, 5. Leistungen bei Blindheit, 6. Entschädigungszahlungen an Geschädigte, aufgegliedert nach a) monatlichen Entschädigungszahlungen und b) Abfindungen, 7. Entschädigungszahlungen an Witwen und Witwer sowie an hinterbliebene Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, aufgegliedert nach a) monatlichen Entschädigungszahlungen und b) Abfindungen, 8. monatliche Entschädigungszahlungen an Waisen, 9. monatliche Entschädigungszahlungen an hinterbliebene Eltern, 10. Berufsschadensausgleich, 11. Besondere Leistungen im Einzelfall, aufgegliedert nach a) Leistungen zum Lebensunterhalt, b) der Leistung zur Förderung einer Ausbildung, c) Leistungen zur Weiterführung des Haushalts sowie d) Leistungen in sonstigen Lebenslagen, 12. Leistungen bei Überführung und Bestattung, 13. Ausgleich in Härtefällen sowie 14. Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen, aufgegliedert nach a) der Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen aa) Geschädigte oder bb) Nichtgeschädigte, b) der jeweiligen Vorschrift zu Besitzständen des Kapitels 23 sowie c) der Art des schädigenden Ereignisses. | 3. Art und Umfang der Entschädigungsleistung, 4. Zahl der Ablehnungen und 5. die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens. |
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