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Zitierungen von § 43 SGB XIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SGB XIV Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
... Maßgabe der Vorschriften des Kapitels 4 sowie besondere psychotherapeutische Leistungen nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 43 Absatz 4. (2) Hinterbliebene erhalten darüber hinaus ... sowie besondere psychotherapeutische Leistungen nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 . (2) Hinterbliebene erhalten darüber hinaus Leistungen zur Teilhabe am ...
§ 55 SGB XIV Vergütung für ergänzende Leistungen
... Die Erbringer der in § 43 Absatz 1 genannten ergänzenden Leistungen haben Anspruch auf Vergütung. Der Anspruch ... (2) Die Höhe der Vergütung für besondere psychotherapeutische Leistungen nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 richtet sich 1. nach § 21 Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz ... und kieferorthopädische Leistungen sowie für Mehrleistungen für Zahnersatz nach § 43 Absatz 2 Nummer 2 richtet sich 1. nach der Gebührenordnung für Zahnärzte in der jeweils ... zu berücksichtigen. (5) Für besondere heilpädagogische Leistungen nach § 43 Absatz 2 Nummer 3 erhalten die Leistungserbringer eine angemessene Vergütung. (6) Die ...
§ 101 SGB XIV Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (vom 01.01.2024)
... Leistungen der Krankenbehandlung für Schädigungsfolgen im Umfang der §§ 42 und 43 werden bis zur Höhe des Zweifachen der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
G. v. 02.08.2000 BGBl. I S. 1270; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 2 AntiDHG Krankenbehandlung (vom 01.01.2024)
... gesundheitlichen Folgen Krankenbehandlung in entsprechender Anwendung der §§ 41 bis 61 des Vierzehnten Buches ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 19 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes
... durch die Wörter „Krankenbehandlung in entsprechender Anwendung der §§ 41 bis 61 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt. 2. § 13 wird wie ...
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