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Zitierungen von § 75 SGB XIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67 SGB XIV Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches
... schädigungsbedingte Pflegebedarfe. In den Fällen der Sätze 1 und 2 gilt § 75 Absatz 3 . Stellt der Leistungserbringer fest, dass Berechtigte so pflegebedürftig sind, dass ...
§ 74 SGB XIV Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
... des Elften Buches, 2. ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75 , 3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § ...
§ 77 SGB XIV Zuständigkeit (vom 01.01.2024)
... Verwaltungsbehörde die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 74 Nummer 1 und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 . (3) Für Geschädigte, die weder nach dem Elften Buch versichert ... Verwaltungsbehörde Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 74 Nummer 1 und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 . § 57 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Die übrigen Leistungen nach ... 3. § 57 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Die übrigen Leistungen nach § 75 und § 76 erbringt die zuständige ...
§ 101 SGB XIV Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (vom 01.01.2024)
... 37 des Elften Buches erbracht werden. Kosten für ergänzende Leistungen nach § 75 Absatz 2 werden nur dann erstattet, wenn entsprechende Sachleistungen auch im Wohnsitzstaat vorgesehen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 38a BBhV Häusliche Pflege (vom 01.01.2025)
...  (5) Pauschalbeihilfe wird nicht gewährt, sofern ein Anspruch nach den §§ 74 bis 76 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 17 Absatz 1 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
...  a) In Absatz 2 werden nach der Angabe „Nummer 1" die Wörter „und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3" eingefügt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden nach der Angabe ... b) In Absatz 3 Satz 1 werden nach der Angabe „Nummer 1" die Wörter „und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3" eingefügt. c) Absatz 4 wird aufgehoben. d) Absatz 5 ...
Artikel 11 SGBXIIuXIVÄndG Weitere Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... Pflege nach § 43 des Elften Buches, c) ergänzenden Leistungen nach § 75 , d) häuslicher Pflege im Arbeitgebermodell, 5. Leistungen bei ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Pauschalbeihilfe wird nicht gewährt, sofern ein Anspruch nach den §§ 74 bis 76 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch besteht." c) Absatz 6 wird wie ...
Artikel 2 10. BBhVÄndV Weitere Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Pauschalbeihilfe wird nicht gewährt, sofern ein Anspruch nach den §§ 74 bis 76 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 17 Absatz 1 des ...