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Zitierungen von § 75 SGB XIV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB XIV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 67 SGB XIV Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches
... schädigungsbedingte Pflegebedarfe. In den Fällen der Sätze 1 und 2 gilt § 75 Absatz 3 . Stellt der Leistungserbringer fest, dass Berechtigte so pflegebedürftig sind, dass ...
§ 74 SGB XIV Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
... des Elften Buches, 2. ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75 , 3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § ...
§ 77 SGB XIV Zuständigkeit (vom 01.01.2024)
... Verwaltungsbehörde die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 74 Nummer 1 und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 . (3) Für Geschädigte, die weder nach dem Elften Buch versichert ... Verwaltungsbehörde Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 74 Nummer 1 und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 . § 57 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Die übrigen Leistungen nach ... 3. § 57 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Die übrigen Leistungen nach § 75 und § 76 erbringt die zuständige ...
§ 101 SGB XIV Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (vom 01.01.2024)
... 37 des Elften Buches erbracht werden. Kosten für ergänzende Leistungen nach § 75 Absatz 2 werden nur dann erstattet, wenn entsprechende Sachleistungen auch im Wohnsitzstaat vorgesehen ...
Zitat in folgenden Normen
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 38a BBhV Häusliche Pflege (vom 01.04.2024)
... (5) Pauschalbeihilfe wird nicht gewährt, sofern ein Anspruch nach den §§ 74 bis 76 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch besteht. (6) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... a) In Absatz 2 werden nach der Angabe „Nummer 1" die Wörter „und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3" eingefügt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden nach der Angabe ... b) In Absatz 3 Satz 1 werden nach der Angabe „Nummer 1" die Wörter „und § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3" eingefügt. c) Absatz 4 wird aufgehoben. d) Absatz 5 ...
Artikel 11 SGBXIIuXIVÄndG Weitere Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... Pflege nach § 43 des Elften Buches, c) ergänzenden Leistungen nach § 75 , d) häuslicher Pflege im Arbeitgebermodell, 5. Leistungen bei ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Pauschalbeihilfe wird nicht gewährt, sofern ein Anspruch nach den §§ 74 bis 76 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch besteht." c) Absatz 6 wird wie ...
Artikel 2 10. BBhVÄndV Weitere Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Pauschalbeihilfe wird nicht gewährt, sofern ein Anspruch nach den §§ 74 bis 76 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 17 Absatz 1 des ...
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