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Zitierungen von § 142 SGB XIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 142 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 143a SGB XIV Wahrnehmung von Pflichten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln (vom 01.01.2024)
... ergebenden Pflichten wahr. Gleiches gilt für Hilfsmittel, die nach § 142 Absatz 2 oder § 143 Absatz 2 und 3 erbracht werden. Die zuständige ...
§ 144 SGB XIV Geldleistungen (vom 01.01.2024)
... Berechtigte nach § 142 Absatz 1 , die im Dezember 2023 Geldleistungen erhalten haben, erhalten einen monatlichen Betrag, der sich ... in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung. (4) Für Berechtigte nach § 142 Absatz 2 gilt Absatz 1 entsprechend, wenn für Dezember 2023 ein Anspruch auf die in Absatz 1 genannten ...
§ 145 SGB XIV Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen (vom 01.01.2024)
... Berechtigte nach § 142 Absatz 1 oder Absatz 2 , die 1. im Dezember 2023 befristete Geldleistungen oder befristete Sachleistungen nach ...
§ 146 SGB XIV Pflegeleistungen für Geschädigte
... Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung erhalten haben oder nach § 142 Absatz 2 erhalten würden, erhalten ab dem 1. Januar 2024 Leistungen nach Kapitel 7. (2) ...
§ 152 SGB XIV Wahlrecht (vom 01.01.2024)
... Anstelle der Leistungen nach diesem Kapitel können Berechtigte nach § 142 die Erbringung von Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 4 und 6 bis 22 mit Ausnahme der §§ ... des Abfindungszeitraums um den kapitalisierten Betrag. (4) Berechtigte nach § 142 , die ausschließlich eine Grundrente nach den §§ 31, 40, 45 Absatz 1 oder Absatz 3 ...
§ 155 SGB XIV Kostentragung (vom 01.01.2024)
... Der Bund trägt die Kosten für Leistungen an Personen, deren nach § 142 festgestellter Anspruch am 31. Dezember 2023 1. auf dem Bundesversorgungsgesetz oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... Planung der Leistungserbringung und -abrechnung zur Verfügung stellen." 22. § 142 Absatz 3 wird aufgehoben. 23. § 143 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... dem Medizinprodukterecht ergebenden Pflichten wahr. Gleiches gilt für Hilfsmittel, die nach § 142 Absatz 2 oder § 143 Absatz 2 und 3 erbracht werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann ... c) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Berechtigte nach § 142 , die ausschließlich eine Grundrente nach den §§ 31, 40, 45 Absatz 1 oder Absatz 3 ...
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