Tools:
Update via:
Zitierungen von § 151 SGB XIV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 151 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB XIV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 60 SGB XIV Erstattung an Krankenkassen (vom 01.01.2024)
... die Aufwendungen erstattet, die ihnen nach § 57 Absatz 2, 3 und 4, den §§ 143 und 151 entstehen. (2) Für Aufwendungen der Jahre 2024 bis 2029 werden die ... Anteil an den Anspruchsberechtigten nach § 57 Absatz 3 und 4 und den §§ 143 und 151 , die weder Mitglied einer Krankenkasse noch nach § 10 des Fünften Buches ... die Anzahl der Anspruchsberechtigten nach § 57 Absatz 3 und 4 und den §§ 143 und 151 . Maßgebend für die Anzahl der Anspruchsberechtigten sind jeweils die ...
§ 60a SGB XIV Datenerhebung (vom 01.01.2024)
... 2024 die ihr bekannten Berechtigten, die einen Anspruch auf eine Absicherung gegen Krankheit nach § 151 Absatz 1 haben, sowie die nicht von Absatz 3 umfassten Berechtigten, die weder Mitglied einer Krankenkasse ...
Zitat in folgenden Normen
Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 276 LAG Krankenversorgung, Pflegeversicherung (vom 01.01.2024)
... gewährt wird oder wenn nach dem Fünften Kapitel oder nach § 143 oder nach § 151 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf entsprechende Leistungen besteht; ist in den genannten Vorschriften bestimmt, ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 20 SGB XI Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (vom 01.01.2024)
... an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, es sei denn, sie gehören zu dem Personenkreis des § 151 des Vierzehnten Buches , 7. Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 5 SGB V Versicherungspflicht (vom 01.01.2024)
... beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, es sei denn, sie gehören zu dem Personenkreis des § 151 des Vierzehnten Buches 7. behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte ...
§ 291a SGB V Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung (vom 26.03.2024)
... Versichertenstatus, für die Personengruppen nach § 264 Absatz 2 und nach § 151 Absatz 1 des Vierzehnten Buches der Status der auftragsweisen Betreuung, 8. der Zuzahlungsstatus des Versicherten, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... die Aufwendungen erstattet, die ihnen nach § 57 Absatz 2, 3 und 4, den §§ 143 und 151 entstehen. (2) Für Aufwendungen der Jahre 2024 bis 2029 werden die ... Anteil an den Anspruchsberechtigten nach § 57 Absatz 3 und 4 und den §§ 143 und 151 , die weder Mitglied einer Krankenkasse noch nach § 10 des Fünften Buches ... die Anzahl der Anspruchsberechtigten nach § 57 Absatz 3 und 4 und den §§ 143 und 151 . Maßgebend für die Anzahl der Anspruchsberechtigten sind jeweils die Verhältnisse ... 2024 die ihr bekannten Berechtigten, die einen Anspruch auf eine Absicherung gegen Krankheit nach § 151 Absatz 1 haben, sowie die nicht von Absatz 3 umfassten Berechtigten, die weder Mitglied einer Krankenkasse ... eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 enthalten ist." 26. § 151 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „und 2" ...
Artikel 11 SGBXIIuXIVÄndG Weitere Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen mit Ausnahme der §§ 143 und 151 , aufgegliedert nach a) der Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen ...
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 21 SozERG Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
... durch die Wörter „Fünften Kapitel oder nach § 143 oder nach § 151 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch " ersetzt. 2. § 292 wird wie folgt geändert: a) In der ...
Artikel 32 SozERG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 09.06.2021)
... erbracht," durch die Wörter „sie gehören zu dem Personenkreis des § 151 des Vierzehnten Buches " ersetzt. 3. § 49 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13713/v232788.htm